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Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Department Geschichte |
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Studium
Am Department kann das Fach Geschichte als Teilfach im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang sowie in den Lehramtsstudiengängen Gymnasium, Realschule, Haupt- und Grundschule studiert werden. Genauere Informationen zum Studien- und Prüfungsablauf in diesen Studiengängen sind den jeweiligen Fachstudien- und Prüfungsordnungen zu entnehmen. Bitte nutzen Sie hierzu auch die Angebote der Studienberatung.
Seit dem Wintersemester 2010/2011 sind am Departement Geschichte zudem zwei Masterstudiengänge studierbar:
Eine Einschreibung in die Bachelor- und Lehramtsstudiengänge ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich; die Masterstudiengänge können nur zum Wintersemester begonnen werden.
Weitere Informationen sind verfügbar zu:
Mit dem Wintersemester 2011/12 sind am Department für alle Studienanfänger im ersten Fachsemester des BA-Studiengangs und der Lehramtsstudiengänge reformierte Studienordnungen in Kraft getreten. Die neue Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Geschichte im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang (Änderungssatzung vom 5. August 2011) sowie die Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Geschichte im Lehramtsstudiengang (Änderungssatzung vom 29. November 2011) sind zentral auf den Seiten der Universität einsehbar.
Bitte beachten Sie: Die neuen Studienordnungen gelten bislang nur für Studierende, die ihr Studium der Geschichte im oder nach dem Wintersemester 2011/12 im ersten Fachsemester aufgenommen haben oder aufnehmen. Für alle anderen Studierenden in höheren Fachsemestern (FS 3-X) gelten weiterhin die älteren Fassungen der Studien- und Prüfungsordnungen! Bei Fach- oder Uniwechsel muss im Einzelfall geprüft werden, welche Studienordnung zur Anwendung kommt. Kontaktieren Sie bitte rechtzeitig die zuständigen Studiengangsverantwortlichen oder Fachstudienberater.
Die Veranstaltungen des GOP-Moduls nach den alten Fachstdudien- und Prüfungsordnungen (Studienbeginn vor WS 2011) werden nicht mehr angeboten. Studierende, die in begründeten Fällen doch noch Leistungsnachweise im GOP-Bereich nach alter Studienordnung erwerben müssen, wenden sich bitte an die Studienfachberater des jeweiliges Lehrgebietes.
Viele Studierende sehen sich etwa angesichts familiärer Verpflichtungen (Kinderbetreuung etc.) oder einer studienbegleitenden Berufstätigkeit vor große Probleme gestellt, ein Vollzeitstudium innerhalb der Regelstudienzeit zu absolvieren. Die Friedrich-Alexander-Universität reagiert auf diese Probleme und bietet ab dem WS 2011/12 zunächst für einige Bachelorstudiengänge die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums (50%) an. Auch das Department Geschichte beteiligt sich an diesem Angebot: Das Fach Geschichte kann ab sofort im Bachelor-Studiengang in Teilzeit studiert werden. Ein Wechsel von einem Vollzeit- auf ein Teilzeitstudium und zurück ist möglich. Interessenten wenden sich bitte an den zuständigen Fachstudienberater (Dr. Matthias Maser). Eine Teilzeitstudium ist derzeit nur für nach der "alten" Fachstudien- und Prüfungsordnung (Immatrikulation vor dem WS 2011/12) möglich. Für die reformierte BA-Studienordnung (Studienbeginn ab WS 2011/12) ist eine Teilzeitvariante in Vorbereitung.<\p>
Das Department Geschichte pflegt ERASMUS-Kontakte zu ausländischen Universitäten in fünf europäischen Ländern. Es stehen Austausch-Studienplätze an Partneruniversitäten in Spanien (Salamanca), Frankreich (Chambéry), Irland (Dublin) sowie in der Schweiz (Fribourg) zur Verfügung. Neu hinzugekommen sind Austauschmöglichkeit mit Polen (Posen) sowie mit Italien (Mailand).
Interessenten an einem ERASMUS-Auslandsstudium finden hier allgemeine Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen für das akademische Jahr 2012/2013.
Die Prüfungstermine in den modularisierten Studiengängen sind über die Noten- und Prüfungsverwaltung MeinCampus zu ersehen. Die Termine für die Wiederholungsprüfungen werden rechtzeitig über MeinCampus bekannt gegeben. Bitte achten Sie ggf. selbst darauf, diese Termine nicht zu versäumen
Bitte beachten Sie auch eventuelle Angaben auf den Internetseiten der einzelnen Lehrstühle.
Allgemeines zu Prüfungsverfahren am Department
Studierende nach den Studien- und Prüfungsordnungen mit Gültigkeit seit dem WS 2007/08 (auch in der reformierten Fassung ab WS 2011/12) beachten bitte: Ein Anspruch auf Wiederholung von Prüfungen besteht nur für Studierende, die zum jeweils ersten Prüfungstermin in einer Lehrveranstaltung rechtsgültig angemeldet waren und die Prüfung entweder nicht bestanden haben oder aus Krankheitsgründen (Attest!) nicht ablegen konnten. Eine gesonderte Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen in MeinCampus oder über das Prüfungsamt ist rechtlich nicht nötig, es gilt die allgemeine Meldung zur Prüfung im betreffenden Semester. Aus organisatorischen Gründen kann aber im Einzelfall eine Prüfungsanmeldung über den jeweiligen Lehrstuhl erforderlich sein. Bitte beachten Sie hier etwaige Ankündigungen in den Lehrveranstaltungen oder auf den Internetseiten der einzelnen Lehrstühle.
Wer im Vorfeld einer Prüfung fristgerecht (drei Werktage vor Prüfungsdatum) seinen Rücktritt erklärt hat, hat im betreffenden Semester keinen Prüfungsanspruch und kann demnach nicht zur Wiederholungsprüfung antreten. Wer zur Prüfung angemeldet war und zum ersten Prüfungstermin unentschuldigt (kein Attest) nicht erschienen ist, gilt als einmal durchgefallen und kann die Prüfung bis zu zweimal wiederholen. Im Rahmen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung im ersten Studienjahr ist die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten durch die Prüfungsordnungen auf ein Mal beschränkt.
Bei Fragen zum Prüfungsrecht wenden Sie sich bitte an das Dekanat, Frau Dr. Andrea Heinz.
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen des Departments Geschichte erfolgt üblicherweise über die die Plattform Studon. Auf abweichende Anmeldeverfahren wird gegebenenfalls durch die anbietenden Lehreinheiten ausdrücklich hingewiesen.